Im Dresdner Amtsblatt, Ausgabe Nr. 23/2020, Seite 15 gab es folgende Öffentliche Bekanntmachung:
„Hinweis auf Änderung des Sächsischen Straßengesetzes bezüglich der Aufnahme von Straßen, Wegen und Plätzen in die Bestandsverzeichnisse der öffentlichen Straßen der Landeshauptstadt Dresden“.
Danach sind alle Bürger*innen Dresdens aufgefordert, die ein berechtigtes Interesse an der Eintragung von Straßen, Wegen oder Plätzen im Sinne von § 53 Absatz 1 Satz 1 SächsStrG haben, dies der Landeshauptstadt Dresden schriftlich bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 mitzuteilen. Siehe auch Septemberausgabe des EHK und DNN vom 12.11.2020
Das haben wir als Verein für unseren Ortsteil Bühlau getan.
Nachfolgend geben wir unser Schreiben an die LHD bekannt (Den kompletten Artikel weiter lesen).
Sollten Sie auch Vorschläge haben, wenden Sie sich an die Stadt oder teilen Sie es uns mit. Wir würden unser Schreiben ergänzen.