Dieser Artikel wurde in der Septemberausgabe 2020 des EHKs veröffentlicht.
Problem Fußwege in Bühlau
Fußwege gibt es viele in Bühlau. Jedoch über einige mussten wir mit der Stadtverwaltung reden, da es großen Diskussionsbedarf gibt. Da wären unter anderem fehlende Fußwege an Abschnitten der Bautzner Landstraße und der Hutbergstraße sowie der weiterführende, gesperrte Fußweg der Eschdorfer Straße.
Bautzner Landstraße zwischen Weißenberger Straße und Neubühlauer Straße
Auf dem fehlenden, stadteinwärtigen Fußweg wurde durch uns seit der Wende hingewiesen und die Stadt antwortete, dass mit der Rekonstruktion der Straße auch der Fußweg entsteht. Bisher sind 30 Jahre vergangen und es gibt noch nicht einmal eine konkrete Planung dazu.
Bautzner Landstraße zwischen Ullersdorfer Platz und Rossendorfer Straße
Auf der stadtauswärtigen Seite fehlt der Fußweg bis zur Rossendorfer Siedlung. In diesem Bereich gibt es kaum Anwohner, und für die Bürger der Siedlung wurde zur besseren Querung eine Fußgängerinsel in die Bautzner Landstraße eingebaut. In dem Bereich des fehlenden Fußwegs hat die Stadt den Bau eines Diskounters gestattet, ohne einen gefahrenfreien Zugang zu fordern oder zu gewährleisten. Viele Nutzer können das Geschäft nur erreichen durch Nutzung der Fahrbahn.
Auf Anordnung der Stadt wurde sogar der neuentstandene Fußwegteil im Bereich des dazu gehörigen Parkplatzes durch Poller für Rollator- und Rollstuhlnutzer gesperrt.
Hutbergstraße zwischen Gnaschwitzer Straße und Hausnummern 59/60
Dieser Straßenabschnitt hat beidseitig keinen Fußweg und ist teilweise nur ca. 3,- m breit. Durch den Neubau des Bühlauer Gymnasiums und der Rochwitzer Grundschule wird dieser Weg verstärkt von Schulkindern benutzt. Statt den Weg herzurichten wurde betroffenen Eltern Kostenersatz für Autonutzung oder Bus angeboten. Nach Eingabe der Petition am 11.05.2015 wurde die Stadt mit Schreiben vom 30.11.2015 beauftragt, den Straßenabschnitt ordnungsgemäß herzustellen. Nach Aussage des OB sollte die Baumaßnahme in den Doppelhaushalt 2019/2020 eingeordnet werden. Außer der Vorstellung eines Entwurfs im Stadtbezirksamt gibt es keine Informationen über den Stand der Realisierung. Auch nicht für die Einreicher der Petition.
Eschdorfer Straße zwischen Cunewalder Straße und Landsteig
Unter dem Begriff „Eschdorfer
Straße“ verstehen wir den sich an die Eschdorfer Straße anschließenden und
nicht gewidmeten Fußweg bis zur Cunewalder Straße.
Er ist gesperrt seit ca. Juli/August 2012 nach einem Brand der anliegenden
Scheune des alten 3‑Seithofes Quohrener Straße 52. Die vorgenommene Sperrung
wurde vorerst von allen akzeptiert als Sicherungsmaßnahme der Brandruine. Nach
deren Beseitigung blieb jedoch die Absperrung bestehen was zu Unmut bei den
ehemaligen Nutzern führte (verkehrsfreie Wegenutzung zu Kindergarten, Kirche,
Schule und als Fußweg als Ersatz für den teils engen einseitigen Fußweg an der
Quohrener Straße).
Der Weg wurde bis zu seiner Sperrung öffentlich genutzt und ist in alten Karten
als „Alter Kirchweg“ eingetragen. Daraus kann geschlussfolgert werden, dass
über diesen Weg die Bühlauer und Rochwitzer Einwohner bis 1899, der Weihung der
Bühlauer Kirche, hier ganzjährig nach Schönfeld zu ihrer Kirche gehen konnten.
Leider hat die Stadt es versäumt, den Weg nach SächsStrG vom 16.2.93 zu widmen,
als es gesetzlich ohne größeren Aufwand möglich war.
Seitens unseres Vereins wurde das STA dazu 2012 angeschrieben. Die Antwort
lautete, der Weg ist nicht öffentlich gewidmet und notwendige Absperrungen an
privaten Wirtschaftswegen liegen nicht im Zuständigkeitsbereich des STA.
Seitens der Oberbürgermeisterin, die von uns am 19.02.2013 ebenfalls
angeschrieben wurde, wurde uns durch Herrn Marx, ehemals Baubürgermeister, nur
eine ablehnende Antwort gegeben. Als Ersatz für die Widmung wurde sogar
vorgeschlagen, den auf der anderen Hangseite liegenden ÖFW 59 zu benutzen. Wer
den Weg kennt, der weiß, dass das eine Zumutung ist.
Daraufhin wurde durch uns am 12.08.2013 eine Beschwerde an den
Petitionsausschuss, einschließlich 859 Unterschriften, geschickt. Der
Beschwerde wurde seitens des Petitionsausschusses mit Schreiben vom 12.02.2014
stattgegeben und ein entsprechender Antrag in den Stadtrat eingebracht. Dieser
wurde am 30.4.2014 beraten und die Widmung durch das STA abgelehnt. Nach
Rückgabe an den Petitionsausschuss sollte der Weg nun als Fuß- und Wanderweg
gewidmet werden.
Laut einem Schreiben der Stadt ist der Grundstückseigentümer nur bereit den Weg
zu öffnen, wenn die Stadt den Weg nach Straßenrecht widmet oder die Wegefläche
von der Stadt gekauft wird. Beides wird von der Stadtverwaltung abgelehnt.
Damit wird der Vorgang seitens der Stadt scheinbar als erledigt betrachtet und
der Weg bleibt für ewig gesperrt.
Durch uns wurde bei der Vorstellung des Bebauungsplanes Nr. 3009,
Dresden-Bühlau, Landsteig/Rochwitzer Straße, ein neuer Anlauf genommen und im Stadtbezirkssamt
angeregt, den nichtöffentlichen Wegeteil der Eschdorfer Straße in dem
Bebauungsplan mit aufzunehmen mit dem Ziel, den Weg wieder zu öffnen. Dem wurde
durch den Stadtbezirks- und Stadtrat gefolgt. Die öffentliche Auslegung des
Bebauungsplan-Entwurfs wurde am 05.03.2019 im Stadtbezirksamt vorgestellt. Doch
wie es weiter gehen soll, keine Informationen seitens der Stadtplanung.
Der Wunsch zur Öffnung des Eschdorfer Wegs ist bei der Bevölkerung trotz jahrelanger Schließung weiterhin groß. Dieser Weg ist eine abgasfreie Möglichkeit vom Nieder ins Oberdorf zu gelangen. Außerdem ist er auch als Schulweg gefahrlos nutzbar. Da die Stadtverwaltung es versäumte, diesen jahrhunderte alten Weg zu widmen, sollte sie alle Kraft aufwenden eine Öffnung und Widmung nachträglich herzustellen. Viele Anwohner und ehemalige Nutzer haben kein Verständnis zum Umgang der Stadt mit diesem Problem.
Wir als Verein wünschen uns eine umgehende Widmung des Wegs und damit die ungehinderte Nutzung.
Für eine Öffnung des Wegs spricht außerdem, sollte die Quohrener Straße einmal saniert werden, wäre der Eschdorfer Weg ein guter Fußwegersatz während der Bauphase. Selbst aufgrund der Breite des nur einseitigen Fußwegs von teilweise 80 cm erfordert eine ordentliche Lösung, Öffnung und Nutzbarmachung der Eschdorfer Straße.
P. Frey
BV Bühlau
Anlagen: Bilder zum gesperrten Wegabschnitt. Aufnahmen durch BV Bühlau
Unser Schreiben bezügl. zu widmender Wege an die LHD
Zu widmende Wege in und um Bühlau
Wege in und um Bühlau, die historisch begründet sind und in das Bestandsverzeichnis der Landeshauptstadt Dresden aufzunehmen sind
(Erarbeitet: Dr.-Ing. Bernd Lindau, Mitglied der Bürgervertretung Bühlau e.V.)
- Begründung
- Benennung der betreffenden Wege
- Detaillierte Beschreibung der Wege mit ihrer historischen Belegbarkeit
- Zusammenfassung
- Quellennachweis
- Bildanhang
1.Begründung
Der Ortsteil Dresden-Bühlau zwischen Dresdner Heide und Schönfelder Hochland, 1921 zu Dresden eingemeindet, hat sich im Verlaufe der Zeit, angefangen als Luftkurort und Erholungsort der Städter bis hin zum Gymnasium-Standort und begehrten Wohnviertel stark verändert. Dabei spielten Kirchenbau 1899 und Schulbau 1912 eine wichtige Rolle für die entstehenden Verkehrsverbindungen, besonders Wegeverbindungen. Die Bezeichnungen Kirchwege, Schulwege rühren aus dieser Zeit. Dabei führen gerade diese Wege durch authentische, naturbelassene Gebiete durch und um Bühlau. Sie bilden in heutiger Zeit ein Stück Lebenskultur und Erholung der im Ort lebenden Menschen und stellen auch heute z.T. wichtige Verkehrswege dar. In unserer dem Klimawandel anzupassenden zukünftigen Verkehrspolitik, die den Umstieg auf Fahrrad oder zu Fuß als Alternative zunehmend zur Folge hat, gewinnen die Wegeverbindungen, teilweise auch fahrradtauglich, an Bedeutung.
2. Benennung der Wege/Wanderwege/Fußwege
Folgende Wege/Wanderwege/Fußwege sind gegenwärtig und in der Vergangenheit, d.h. mindestens vor dem Zeitpunkt 16.02.1993 genutzt und werden für eine nachträgliche Widmung vorgeschlagen. Die Wege sind im Ortsplan Loschwitz von 2012 mit entsprechenden Nummern versehen:
- Eschdorfer Straße/Weg zwischen gewidmeter Eschdorfer Straße/Abzweig Landsteig bis Cunewalder Straße als wichtiger Schulweg und Wanderweg als Alternative zu Quohrener Straße, auch als fahrradtauglich zu widmen.
- Sogenannter Koppelweg zwischen verlängerter Wilthener Straße und verlängerter Cunewalder Straße/Zufahrt Wohnviertel, bisher ungewidmet.
- Verbindung zwischen öffentlichen Weg ÖW 51 über Parkplatz Gymnasium und Zufahrtsstraße Am Kurhaus Bühlau zur Quohrener Straße.
- Verbindung von Neukircher Straße Nr. 13 a zu ÖW 51 und Kirschauer Straße.
- Ehemaliger Kirchweg zwischen Quohrener Str., Kreuzung Eschdorfer Weg und Verbindung zur Hutbergstraße (oberhalb Pferdehof Irmisch).
- Verlängerung Weißiger Weg über Feld zur Bahnhofstraße Weißig (sanierter Weg, aber Privatweg), bisher nicht gewidmet. Sogenannter Gründelweg zwischen Crostauer Weg und Rodelweg.
- Verlängerung Crostauerer Weg durch das sogenannte Gründel zum Rodelweg.
- Verlängerung Cunewalder Straße vom Neubau -Wohngebiet über Grenzbach am Feldrain bis Übergang am Rodelweg.

Themen der BVB e. V. – Bürgervertretung Dresden-Bühlau
3. Beschreibung der Wege mit historischem Hintergrund
- Eschdorfer Straße/Weg
Der Eschdorfer Weg als Verlängerung der Eschdorfer Straße ab Landsteig von Oberbühlau zur Cunewalder wurde weit vor dem Stichtag 16.2.1993 als Fußweg benutzt, auch als Kirchweg bezeichnet, da die Bühlauer vor dem Kirchbau 1899 zur Kirche in Schönfeld gehen mussten. Auch der Autor als Zeitzeuge (1941 in Dresden geb.) kann bestätigen, dass zu seiner Kinderzeit der Weg z.B. zum Rodeln im oberen Teil benutzt wurde. 2012 wurde der Wegabschnitt zwischen Landsteig und Abzweig zur Quohrener Straße von dem jetzigen Grundstücksbesitzer abgesperrt. Die Bemühungen der Bürgervertretung Bühlau, die in einer Petition mit ca. 800 Unterschriften und einem Beschluss des Petitionsausschusses mit der Anweisung an die Stadtverwaltung zur Wiederöffnung ihren Höhepunkt fanden, waren bisher vergebens. Veröffentlichungen im Elbhangkurier [1] und [2] benennen die Misere. Alte Schriftstücke (s. Bild 1.1) [3], alte und neuere Karten [4], [5], sowie Flurpläne [6] (s. Bild 1.2, 1.3, 1.4, 1.5 im Anhang) und neuere Stadtpläne [7], [8] (Bild 1.6, 1.7 im Anhang) belegen den Status eines für die Öffentlichkeit zugängigen Weges.
Bild 1.8 und 1.9 zeigen den abgesperrten Zustand ab 2012.
- Sogenannter Koppelweg
Er führt vom Ende der Wilthener Straße entlang zwischen Gartengrundstücken und Pferdekoppeln, den Bühlau-Loschwitzer Grenzbach querend (ausgetrocknet, bei anhaltender Nässe schlammig) zur Cunewalder Straße/Neubaugebiet. Der Weg, stellenweise nur als Trampelpfad, ist als solcher erst als Zugang/Zufahrt zu den Gartengrundstücken bzw. zu den Pferdekoppeln sowie mit dem Bau des Neubaugebietes am Ende der Cunewalder Straße stärker in Erscheinung getreten. Im Gewässerplan sowie im Falk-Cityplan Dresden (s. Bild 1.6) sowie in der Karte von 1960, in der die alten Straßennamen noch angeführt sowie geplante Straßenverläufe eingezeichnet sind (s. Bild 1.3) ist der Bachlauf wiedergegeben, der Weg als solcher aber nicht angegeben. Der Weg ist aber ein herrlicher Spazier- und Wanderweg entlang durch die abwechslungsreiche, sanft hügelige Landschaft mit Feldern und Wiesen am Ortsrand von Bühlau. Da der Weg sich auch für eine Umfahrung der Verkehrsknoten Grundstraße/Bautzner Landstraße und Ullersdorfer Platz in Richtung Oberbühlau für Radfahrer anbietet, könnte er auch von solchen benutzt werden, ohne als Radweg ausgewiesen zu sein.
Die Bilder 2.1 und 2.2. zeigen den Weg.
- Verbindung ÖW 51 zur Quohrener Straße
Im Zuge des Baus des Gymnasiums Bühlau wurde eine Rampe vom ÖW 51 zum Parkplatz Gymnasium gebaut, der Zufahrt von der Quohrener Straße über die Sackgasse „Am Kurhaus Bühlau“ hat. Diese Verbindungsmöglichkeit für Fußgänger sollte erhalten bleiben (Bild 3.1).
- Trampelpfad zwischen Einfahrt Neukircher Straße 13a und ÖW 51 bzw. an den neuen Wohnhäusern Am Loschwitzbach zur Kirschauer Straße
Diese Abkürzungs- und Spazierwege sollten nicht verschlossen werden durch die Grundstückseigentümer bzw. eventuelle Bautätigkeiten (Bild 4.1, 4.2, 4.3 ).
- Ehemaliger Kirchweg von Quohrener Straße, Kreuzung Eschdorfer Weg und weiter am Feldrain zur Hutbergstraße.
Dieser Weg ist in alten Karten als Kirchweg eingezeichnet, wie weitere so bezeichnete Kirchwege. Sie hatten historisch Bedeutung als Wege zur Bühlauer Kirche, als die Verbindungsstraße von Hutbergstraße zur Gaschwitzer Straße noch nicht gebaut war (Siehe Karten Bild 1.2 und Bild 1.3. sowie Flurplan Bild 1.5). Der als Kirchweg eingetragene Weg verläuft unterhalb des hier beschriebenen Weges (s. Karte Bild 5.1). Der Kirchweg ist durch den Pferdehof Irmisch versperrt. An dem oberhalb verlaufenden Weg war die Sitzgruppe Bühlauer Rundblick aufgestellt, die 2018 leider entfernt werden musste [3].
Die Bilder 5.2, 5.3, 5.4, 5.5 zeigen den Weg bzw. den Blick auf Bühlau.
- Weißiger Weg
Der Weißer Weg als Fußweg verläuft vom Ende der Straße (Sackgasse) Weißiger Weg über Felder zur Bahnhofstraße in Weißig. Dieser Weg ist in alten Karten eingezeichnet, siehe Karte Meinholdsplan (Bild 5.1) sowie in der Wanderkarte Schönfelder Hochland (Bild 1.4). Der Weg wurde vor 2 Jahren instand gesetzt mit Baumbepflanzung und ist für Radfahrer auch geeignet. (s. Bilder 6.1 und 6.2). Einer nachträglichen Widmung dürfte nichts im Wege stehen.
- Gründelweg
Der Weg durch das sogenannte Gründel (Bachlauf Bühlau-Loschwitzer Grenzbach) von dem Crostauerer Weg über den Bach zum Rodelweg war lange Zeit als Wanderweg begehbar. Aus alten Karten ist der Wegverlauf zu erkennen (s. Bild 1.1). In den 70-er Jahren hat eine Bühlauer Initiativ-Gruppe eine Beräumung des Bachlaufes von Unrat durchgeführt. Leider ist der Weg in den letzten Jahren verkommen. Auch die kleine Furt mit Steinen über den Bach, der heutzutage kaum noch Wasser führt, ist verschwunden. Die Böschung ist als Pferdepfad angelegt. Es ist schade, dass dieser Weg, der durch ursprüngliche Natur am Rande von Bühlau nicht mehr als Wanderweg ausgewiesen ist. Eine Widmung, auch eingeschränkt wäre sehr im Sinne der Bürger*innen.
Bilder 7.1. und 7.2 zeigen den Wegzustand.
- Feldrainweg von Cunewalder Straße zum Rodelweg
Dieser Trampelpfad führt vom Ende der Cunewalder Straße/Wohngebiet entlang des Feldrains oberhalb des Bühlau-Loschwitzer Grenzbaches. Als Spazierweg wird er von den Einheimischen gern benutzt. Er führt durch landschaftlich reizvolle und ursprüngliche Natur. Je nach Witterung und Feldbestellung kann er benutzt werden. Es ist schade, dass zum Feldrain gepflügt und bestellt wird, so dass der Trampelpfad leider durch die Feldbestellung führen muss. In alten Karten ist der Weg nur undeutlich zu erkennen Bilder 8.1, 8.2 und 8.3 zeigen den Weg.
4. Zusammenfassung
Für eine nachträgliche Widmung als Fuß- und Fahrradweg stehen an erster Stelle bezüglich ihrer Bedeutung als Verkehrsverbindungen die Eschdorfer Straße/Weg (Nr. 1), der Verbindungsweg zwischen ÖW 51 und Quohrener Str. (Nr. 3) sowie der Weißiger Weg (Nr.). Bei Nr. sollte geprüft werden, ob eine Widmung als Straße/Wirtschaftsweg (Kirche, Friedhof, Pferdehof, Autowerkstatt, Zufahrt Anrainer) sinnvoll ist. Als Wander- und Spazierwege sollten gewidmet werden der Koppelweg (Nr. 2), die Verbindung ÖW 51 zur Neukircher und Kirschauer Str. (Nr. 4), der sog. alte Kirchweg (Nr. 5), der Gründelweg (Nr. 7) sowie der Feldrainweg zw. Cunewalder Str. und Rodelweg (Nr. 8). Eine eingeschränkte Widmung würde in diesen Fällen den Ansprüchen genügen.
5. Quellennachweis
[1] Dr. B. Lindau: Versperrte und vergessene Wege in Bühlau, EHK H 1/2019
[2] Dr. P. Frey. Bürgervertretung Bühlau: Fehlende und gesperrte Fußwege, EHK H.9/2020
[3] Landeshauptstadt Dresden, Stadtarchiv, Privatkopie Dr. Jäckel
[4] Meinholds Routenführer. 1929 , Privatbesitz Dr. Lindau
[5] Wanderkarte Schönfelder Hochland
[6] SLUB Kartographische Abteilung
[7] Cityplan Dresden, Falkverlag 2001
[8] Stadtplan Telefonbuch 2007
6. Bildanhang


































